Ernährungstherapie


Liegt bereits eine Erkrankung vor, wird eine Veränderung dringend notwendig. Manchmal reicht der sprichwörtliche "Stein des Anstoßes", manchmal bedarf es einer längeren Begleitung.

Ernährungstherapeutische Einzelberatungen nach §43 SGB V



Ernährungstherapie


Wenn Sie an einer Erkrankung des Stoffwechsels, einer Nahrungsmittelunverträglichkeit oder -allergie oder an einer anderen mit Ernährung in Verbindung stehenden Erkrankung leiden, ist eine Ernährungstherapie empfehlenswert. Eine Umstellung der Ernährung oder ein kurzzeitiger Verzicht auf bestimmte Nahrungsmittel kann die Behandlung durch Ihren Arzt in sinnvoller Weise unterstützen und ergänzen.

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Die Ernährungstherapie erfolgt soweit möglich in Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt. Durch meine Zertifizierung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Großteil der anfallenden Gebühren, meist etwa 80%. Im Vorfeld schicke ich Ihnen einen Kostenvoranschlag zu, den Sie zusammen mit der Überweisung des Arztes bei der Krankenkasse einreichen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, besprechen wir bei unserem ersten Kontakt.


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